Geschichte

Aufgaben und Aktivitäten von 1754 - bis heute

Moderner Zeitgeist kontra barocke Frömmigkeit

Die Bruderschaft zur Beförderung guter Werke / Barmherzige Brüder von Altdorf

1754 gründeten Altdorfer Bürger nach mailändischem Vorbild die "Bruderschaft zur Beförderung guter Werke unter dem Schutze der schmerzhaften göttlichen Mutter". Es blieb die einzige Bruderschaft dieser Art nördlich der Alpen (abgesehen von ähnlichen Vereinigungen von Gugelmännern in München und Konstanz mit z.T. ähnlichen Zielsetzungen). Die Bruderschaft besteht aus den Mitbrüdern, aufgeteilt in Patres (max. 50) und Fratres (max.20), und den Einverleibten.

Die Förderung der Ehre Gottes und die Ausübung von Werken der Nächstenliebe standen und stehen im Zentrum der Aufgaben. Mit der Teilnahme an Prozessionen (heute reduziert auf die Karfreitagsprozession und Fronleichnahmsprozession) und der Durchführung der Anbetungsstunden bzw. Bettage, aber auch durch die Begleitung der Mitglieder bei der Beerdigung werden Zeichen nach aussen gesetzt.

 

 

Quellen

  • 11. Juli 1998 aus dem Staatsarchiv von Staatsarchivar Dr. Rolf Aebersold (Bericht im Urner Wochenblatt)
  • aus dem Privatarchiv der Bruderschaft

  • aus den Statuten der Bruderschaft

 

Bekanntes unbekanntes

 

Kurzfassung der Geschichte

  • Im Jahre 1755, am Fest der sieben Schmerzen Mariens, fand die erste feierliche Einkleidung der Patres in der hiesigen Pfarrkirche statt.
  • Hauptmann und Landvogt Alexander Bessler von Wattingen war der erste Prior und Landschreiber Johann Franz Sebastian Crivelli erster Säckelmeister oder Tuesorero. Der Vorstand hiess bis zur Statutenrevision von 1922 "Giunta".
  • Die Mitgliederzahl war ursprünglich auf 33 festgelegt.
  • Die Dorfgemeinde hatte am 2. März 1755 der Bruderschaft einhellig bewilligt, die Unterheiligkreuz-Kapelle für Versammlungen, Oratorium oder als Bethaus zu benützen.
  • Das Revolutions- und Kriegsjahr 1798 unterbrach rücksichtslos diese schöne Entwicklung. Der Brand des Fleckens Altdorf vom 5. April 1799 zerstörte überdies jäh den ganzen materiellen Besitz der Bruderschaft. Die Folgen schienen vernichtend. Doch traten 1803 die noch lebenden und treugebliebenen Mitglieder zur Neuaufrichtung zusammen. 1804 zählte die Bruderschaft bereits wieder 24 Mitglieder. Das nächste Ziel war naturgemäss die Wideranschaffung der beim Brandunglück verlorenen Kultgegenstände. Die Funktionen wurden bis 1806 in der Kirche des Frauenklosters und seither in der Pfarrkirche Altdorf abgehalten.
  • Eine besondere, charakteristische Betätigung der barmherzigen Brüder bildete seit der Gründung stets die Sorge für Leib und Seele der Verbrecher unmittelbar vor und nach ihrer Hinrichtung.
  • Obschon die Todesstrafe in der ganzen Schweiz aufgehoben war, bestimmten doch die Statuten von 1878 in der Voraussicht ihre Wiedereinführung in Uri.
  • Aus den Erträgen des Fonds, der bis zum 5. April 1876 auf Fr. 4'959.09 angewachsen war, zahlte man erstmals einem Jungen zur Erlernung der Wollweberei 45 Gulden. Fortan unterstützten die Barmherzigen Brüder hie und da einen Handwerkslehrling. Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts geschah es häufiger und planmässiger. Man hoffte dadurch, Hand in Hand mit der Zentralarmenpflege, den Gassenbettel und Müssiggang am Wirksamsten zu steuern.
  • Nachdem die Gewerbeorganisationen und das Kantonale Lehrlingsgesetz die Sorge für die Ausbildung und Schutz des jungen Handwerkers übernommen hatte, glaubte die Bruderschaft anlässlich der letzten Statutenrevision vom 6. April 1922, die bescheidenen Mittel ihrer frommen Stiftung passender für die Förderung der immer seltener werdenden Priesterberufe zu verwenden und stellt hiefür ein Jahr später ein eigenes Reglement auf.
  • Im Jahre 1924 begann auch die Schuljugend unsere Karfreitsgsprozession mit Kerzen zu begleiten.
  • Die Bruderschaft der Barmherzigen Brüder scheint die einzige in ihrer Art diesseits der Alpen geblieben zu sein, obschon zum Beispiel in Konstanz und München sich zeitweilig bei Begräbnissen ebenfalls Bruderschaften mit schwarzen Masken nachweisen lassen, wie es übrigens in Italien, der Heimat unserer Bruderschaft, mancherorts noch heute der Brauch ist.

Ablauf der Begleitung

  • Eine besondere, charakteristische Betätigung der Barmherzigen Brüder bildete seit der Gründung stets die Sorge für Leib und Seele der Verbrecher unmittelbar vor und nach ihrer Hinrichtung.
  • Obschon die Todesstrafe in der ganzen Schweiz aufgehoben war, bestimmten doch die Statuten von 1878 in der Voraussicht ihre Wiedereinführung in Uri.
  • Am Abend vor der Hinrichtung sowie auch am Exekutionstag selbst und während des Todesganges, sammelten zwei Mitbrüder für Delinquenten Opfer, woraus die Begräbnisunkosten bestritten und der Überschuss zum Seelenheil des Hingerichteten verwendet wurde.
  • Am Tage der Hinrichtung wurde von sechs bis zehn Uhr morgens im Oratorium oder in der Pfarrkirche das hochwürdigste Gut ausgesetzt, vor welchem die Mitbrüder, je vier alle Stunden, ihre Andacht abhielten.
  • Wenn der Verurteilte zur Richtstätte ausgeführt wurde, begleiteten ihn sämtliche Mitbrüder der Bruderschaft im Habit, so auch seinen Leichnam zur Beerdigung, falls ihm ein christliches Begräbnis bewilligt wurde.
  • Beim Gang zur Richtstätte, der jeweils mittags 12 Uhr unter den schaurigen Klängen des Armsünderglöckleins auf dem Turm angetreten wurde, trugen die Barmherzigen Brüder dem traurig düsteren Zug ihr grosses Kreuz voran und folgten demselben, das Haupt durch eine schwarze Kapuze (Gugel) verhüllt, die nur für die Augen zwei kleine Öffnungen hatte, und deren unteres Ende in Form eines Zwickels bis tief auf die Brust hinabreichte.
  • Abbildung im historischen Amtsblatt von Uri 1922: In der Hand führte jeder Bruder einen schwarzen, mannshohen Stab, auf dessen oberem Ende ein kleiner, weisser Totenkopf über zwei gekreuzten Kennelknochen sass.
  • Letztmals 1861 ......

Die Hinrichtung von Klemenz Bernet 1924

Als besondere Aufgabe - und in dieser Rolle in der Erinnerung trotz letztem offiziellen Einsatz 1861 haften geblieben nahmen die Barmherzigen Brüder die Begleitung zum Tode Verurteilter wahr. Sie begleiteten - unter schwarzen Kapuzen verdeckt und mit sog. Totenkopf-Stäben in der Hand - die Verurteilten zur Richtstätte und sorgten für die Beerdigung sowie für deren Seelenheil durch Gebete.

Noch in den Statuten von 1878 war festgesetzt, dass die Begleitung und Beerdigung Hingerichteter traditionsgemäss durch sämtliche Mitbrüder im entsprechenden Habit (also mit schwarzer Kapuze und Totenkopf-Stab) zu erfolgen habe. Die Statutenrevision 1922 beschränkte die obligaten Pflichten auf eine Andacht zugunsten des Verurteilten in der Pfarrkirche und überliess alle übrigen Entscheide von Fall zu Fall dem Kapitel (Versammlung aller Patres).


Nachdem am 18. Juni 1861 mit dem Mädchenmörder Kaspar Zurfluh von Meitschligen letztmals eine solche Begleitung nötig war, traf der Fall des Raubmörders Klemenz Bernet die Bruderschaft einigermassen unvorbereitet. Statutengemäss legte das Kapitel das Verhalten der Bruderschaft fest. Entgegen dem Antrag des Vorstandes, der eine traditionelle Begleitung (allerdings ohne Standrede auf dem Friedhof) wollte, entschied das Kapitel mit 14:6 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf Nicht-Beteiligung.

Geänderte Zeitverhältnisse, der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Hinrichtung und der inzwischen per Wagen übliche Leichentransport (das Tragen wäre zum "Privileg" geworden) waren die Hauptargumente.

Die unterlegene Minderheit (11 Unterschriften) und Landammann Karl Huber drängten in einem Rückkommensantrag die Bruderschaft zur Revision des Entscheides in dem Sinne, dass eine freiwillige Beteiligung im Habit möglich sein sollte: "Es liegt auch ein viel zu grosser und unüberbrückbarer unverständlicher Gegensatz darin, dass die Bruderschaft einerseits öffentlich und feierlich Betstunden und Opfer für das Seelenheil des Delinquenten anordnet, aber um das Schicksal des Körpers des reuigen Büssers sich nicht im mindesten mehr bekümmert, sondern ihn den Schergen des Henkers überlässt, wie einstmals in rohesten Zeiten des Mittelalters".

Der Vorstand hielt am Kapitelsbeschluss fest, fand aber, da die Stangenbruderschaft die Bestattung übernahm, eine elegante Lösung, um die Gesuchssteller etwas zu befriedigen: Bernet sollte als reuiger Büsser in die Bruderschaft als Einverleibter aufgenommen werden, sofern die Eintrittsgebühr aus dem Opferertrag bestritten werden konnte. Als Einverleibter war dann die Begleitung durch 2 (aber nicht mehr) Bruderschaftsmitglieder im "normalen" Habit statutengemäss vorgeschrieben.

So dürften dann am 29. Oktober 1924 mindestens zwei Barmherzige Brüder an der Beerdigung teilgenommen haben.